Bioregulator
Chelohart
Herzmuskel-Bioregulator (Peptidkomplex) · Cytomax A-6 · Herz-Peptidkomplex
Bioregulator-Peptid aus Herzgewebe. Soll Kardiomyozyten-Funktion und Regeneration unterstützen.
Wirkungsweise
Aktiviert herzspezifische Gen-Expression, soll Stoffwechsel der Herzmuskelzellen und Erholung nach Belastung verbessern.
Beworbene Effekte
- Beworben bei chronischer Herzinsuffizienz, Arrhythmien, Genesung nach Infarkt
- In Tiermodellen: bessere Mitochondriendichte im Myokard
- Synergie mit Vesugen (Gefäße) in Bioregulator-Stacks
- Sehr gut verträglich in russischen Studien
Risiken und Grenzen
- Keine westlichen kardiologischen Studien
- Selbstmedikation bei Herzerkrankung gefährlich – immer Kardiologen einbeziehen
- Bezugsqualität fraglich
- Keine Zulassung
Status
Forschungspeptid. Nicht zugelassen.
BK-Score Nicht am Menschen untersucht
| Human-Evidenz | 0 | |
|---|---|---|
| Mechanismus | 2 | |
| Sicherheits-Datenlage | 0 | |
| Hype-Abstand | 0 | |
| Anwendungserfahrung | 3 |
Zu diesem Peptid wurde praktisch keine eigenständige Primärliteratur gefunden – der einzige klar zuordenbare Treffer ist eine russische Organkulturarbeit an Ratten von 2015. Die Suche wird zusätzlich durch ein völlig unverwandtes kardiologisches Forschungsfeld überlagert. Die behauptete gewebespezifische Genregulation taucht nur in den Übersichtsartikeln der Herkunftsgruppe selbst auf, ohne eigene Studie dazu. Weder Human- noch Sicherheitsdaten existieren.
Bewertet wird der Wissensstand, nicht die Substanz. „Sicherheits-Datenlage 9" heißt: gut untersucht – nicht: harmlos. „Anwendungserfahrung 9" heißt: lange und breit angewendet – das ist kein Wirksamkeitsbeleg.
Subjektive Einschätzung von Biohacking Kompakt auf Basis offengelegter Vergaberegeln – keine wissenschaftliche Bewertung und keine medizinische Empfehlung. Regeln und alle Bewertungen
Quellen
In der Datenbank öffnen – mit Suche, Filtern und Vergleich
Reine Information, keine medizinische Beratung und keine Anwendungs- oder Dosierempfehlung. Verschreibungspflichtige und nicht zugelassene Wirkstoffe gehören in ärztliche Hände.