Bioregulator
Livagen
Tetrapeptid, Leber-Bioregulator · KEDA · Lys-Glu-Asp-Ala
Soll Leberzellen schützen und Regeneration nach Belastung (Alkohol, Medikamente, Fettleber) unterstützen.
Wirkungsweise
Aktiviert Genexpression in Hepatozyten, soll antioxidative Enzyme und Phase-II-Entgiftungswege hochregulieren.
Beworbene Effekte
- In Tiermodellen: weniger Leberzellschäden bei toxischer Belastung
- Beworben bei Fettleber, chronischer Hepatitis, Alkohol-Leberschäden
- Soll Chromatin-Struktur in Hepatozyten epigenetisch normalisieren
- Häufig im „Leber-Reset"-Protokoll der russischen Schule
Risiken und Grenzen
- Keine kontrollierten Humanstudien
- Bei aktiver Lebererkrankung nie ohne Hepatologen
- Bezugsqualität auf Forschungsmarkt unklar
- Langzeit-Risiken unbekannt
Status
Forschungspeptid. Nicht zugelassen.
BK-Score Nicht am Menschen untersucht
| Human-Evidenz | 1 | |
|---|---|---|
| Mechanismus | 3 | |
| Sicherheits-Datenlage | 0 | |
| Hype-Abstand | 0 | |
| Anwendungserfahrung | 3 |
Die vorhandenen Arbeiten untersuchen entnommene Zellen, nicht behandelte Menschen: Chromatin-Aktivierung in Lymphozyten alter Probanden (Chawinson & Leschawa 2002 und 2004) und eine Enzymhemmung im menschlichen Serum im Reagenzglas (Kost et al. 2003). Eine klinische Interventionsstudie mit einem Wirksamkeitsendpunkt am lebenden Menschen wurde nicht gefunden. Die Tifliser Gruppe arbeitet organisatorisch getrennt von St. Petersburg, bleibt aber bei derselben Ex-vivo-Laboranalytik. Sicherheitsdaten fehlen.
Bewertet wird der Wissensstand, nicht die Substanz. „Sicherheits-Datenlage 9" heißt: gut untersucht – nicht: harmlos. „Anwendungserfahrung 9" heißt: lange und breit angewendet – das ist kein Wirksamkeitsbeleg.
Subjektive Einschätzung von Biohacking Kompakt auf Basis offengelegter Vergaberegeln – keine wissenschaftliche Bewertung und keine medizinische Empfehlung. Regeln und alle Bewertungen
Quellen
In der Datenbank öffnen – mit Suche, Filtern und Vergleich
Reine Information, keine medizinische Beratung und keine Anwendungs- oder Dosierempfehlung. Verschreibungspflichtige und nicht zugelassene Wirkstoffe gehören in ärztliche Hände.