Biohacking Kompakt

Glossar · Regulatorik

Graumarkt

Kurz gesagt

Graumarkt heißt: Die Substanz wird verkauft, aber nicht als Arzneimittel und nicht als Lebensmittel — meist deklariert als „nur für Forschungszwecke“. Damit gilt keine Zulassung, keine Chargenprüfung und keine Haftung.

Der Hinweis „research use only“ ist kein juristisches Detail, sondern der ganze Punkt: Er nimmt den Anbieter aus jeder Produktverantwortung, die für Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel gelten würde. Niemand prüft Identität, Reinheit, Dosisgenauigkeit oder Sterilität, und niemand muss es.

Für den Käufer heißt das: Was auf dem Fläschchen steht, ist eine Behauptung. Unabhängige Analysen von Peptiden aus diesem Markt finden regelmäßig Abweichungen bei Menge und Reinheit — nach oben wie nach unten.

Rechtlich ist der Erwerb verschreibungspflichtiger Wirkstoffe auf diesem Weg in Deutschland nicht gedeckt. Wir verlinken solche Anbieter grundsätzlich nicht.

„Nur für Forschungszwecke“ ist keine Qualitätsangabe, sondern eine Haftungsausnahme.

Wo das in den Faktenchecks vorkommt

  • Tesamorelin – In der EU ohne Zulassung; der Vertrieb an Endkunden läuft über diesen Weg.
  • SS-31 (Elamipretid) – Breit über Graumarkt-Anbieter erhältlich, lange bevor Daten vorlagen.
  • IGF-1 LR3 – Ein Wirkstoff ohne jede Humanzulassung, frei bestellbar.

Verwandte Begriffe: Viszerales Fett

Alle Begriffe im Glossar

Reine Information, keine medizinische Beratung. Der BK-Score ist eine subjektive Einschätzung nach offengelegten Regeln – keine wissenschaftliche Bewertung. Vergaberegeln